Rechtsprechung
VG München, 22.06.2015 - M 8 K 14.4864 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Einzelner Wohnungseigentümer kann nicht gegen die Errichtung eines Asylantenheims auf dem Nachbargrundstück klagen; §§ 10, 13 WEG; 34 BauGB; Art. 6 BayBO
- rewis.io
Wertminderung einer Eigentumswohnung durch geplante Erweiterung eines Heims für Obdachlose und Flüchtlinge - Kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baurechtliche Nachbarrechte: Wohnungseigentümer muss im Sondereigentum betroffen sein!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nachbarbebauung: Wohnungseigentümer muss im Sondereigentum betroffen sein! (IMR 2016, 347)
Verfahrensgang
- VG München, 22.06.2014 - M 8 SN 14.4862
- VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4862
- VG München, 22.06.2015 - M 8 K 14.4864
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94
Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …
Auszug aus VG München, 22.06.2015 - M 8 K 14.4864
3.2.1 Wertminderungen, die etwa auch durch Mietminderungen der Mieter verursacht werden, als Folge der Ausnutzung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung bilden für sich genommen keinen Maßstab dafür, ob Beeinträchtigungen im Sinn des Rücksichtnahmegebots zumutbar sind oder nicht, da sich jede Nachbarbebauung auf den Wert der umliegenden Grundstücke auswirken kann (vgl. BVerwG vom 23.8.1996 - 4 C 13.94 - juris Rn. 73 - NVwZ 1997, 384).Derartige Wohnimmissionen sind selbst in Wohngebieten hinzunehmen, die durch eine andere homogen Wohnbevölkerung geprägt sind (vgl. BVerwG U. v. 23.08.1996 - 4 C 13/94 - juris Rn.72).
Soweit auf die von der vorhandenen Wohnbevölkerung abweichenden Lebensgewohnheiten der künftigen Bewohner des Wohnheims hingewiesen wird, ist klarzustellen, dass das allgemeine Bauplanungsrecht keinen "Milieuschutz" gewährleistet (vgl. BVerwG U. v. 23.08.1996 - 4 C 13/94 - juris Rn.72).
Eine für Wohnheime übliche Belegungsdichte begründet für sich genommen keine bodenrechtlich relevanten Störungen, auch wenn sich Lebensrhythmus und Gewohnheiten der Untergebrachten von denen der Ortsansässigen abheben können (vgl. BVerwG vom 23.8.1996 a. a. O.).
- VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211
Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender …
Auszug aus VG München, 22.06.2015 - M 8 K 14.4864
Der Sondereigentümer kann nur baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht nach § 13 Abs. 1 Halbsatz 2 WEG geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung seines Sondereigentums im Raum steht (vgl. BayVGH U. v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - juris LS 1).Dies ist möglicherweise dann der Fall, wenn das Sondereigentum beispielsweise im Bereich der Abstandsflächen liegt oder aber das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot unmittelbar das Sondereigentum betrifft (BayVGH U. v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - juris Rn. 23 m. w. N.).
Für nicht ausreichend erachtet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Fall, dass sowohl ein geltend gemachter Gebietserhaltungsanspruch als auch eine mögliche Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme das Sondereigentum des Klägers allenfalls im gleichen Maß wie alle anderen Sondereigentümer sowie das Anwesen insgesamt und damit das Gemeinschaftseigentum betreffen (BayVGH U. v. 12.7.2012 a. a. O.).
Dem Kläger steht bereits wegen seiner Stellung als bloßer Sondereigentümer kein Anspruch auf Gebietserhaltung zu (vgl. BayVGH U. v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - juris Rn. 23).
- BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen
Auszug aus VG München, 22.06.2015 - M 8 K 14.4864
Die mit der bestimmungsgemäßen Nutzung typischerweise verbundenen Geräusche sind, soweit sie Folge der natürlichen Lebensäußerungen von Kindern sind, als ortsüblich und sozialadäquat zu werten (vgl. BVerwG U. v. 12.12.1991 - 4 C 5/88 - BauR 1992, 338; NdsOVG, B. v. 29.6.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199; VGH BW, B. v. 3.3.2008 - 8 S 2165/07 - DVBl 2008, 1001).
- OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 9 LA 113/04
Streit über Lärmimmissionen eines Spielplatzes; Verstoß gegen das …
Auszug aus VG München, 22.06.2015 - M 8 K 14.4864
Die mit der bestimmungsgemäßen Nutzung typischerweise verbundenen Geräusche sind, soweit sie Folge der natürlichen Lebensäußerungen von Kindern sind, als ortsüblich und sozialadäquat zu werten (vgl. BVerwG U. v. 12.12.1991 - 4 C 5/88 - BauR 1992, 338; NdsOVG, B. v. 29.6.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199; VGH BW, B. v. 3.3.2008 - 8 S 2165/07 - DVBl 2008, 1001). - VGH Bayern, 13.09.2012 - 2 B 12.109
Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunnerstraße in München darf bis …
Auszug aus VG München, 22.06.2015 - M 8 K 14.4864
3.2.2 Bei den Geräuschimmissionen, wie z. B. Gespräche, Zurufe, Abspielen von CD und Radio bei offenem Fenster, handelt es sich im allgemeinem Wohngebiet, im Mischgebiet und in der Gemengelage um grundsätzlich hinzunehmende Wohngeräusche (vgl. BayVGH U. v. 13.09.2012 - 2 B 12.109 - juris Rn. 38 bei Gemengelage). - VGH Baden-Württemberg, 03.03.2008 - 8 S 2165/07
Kinderspielplatz; Wohngebiet; Lärmbelastung
Auszug aus VG München, 22.06.2015 - M 8 K 14.4864
Die mit der bestimmungsgemäßen Nutzung typischerweise verbundenen Geräusche sind, soweit sie Folge der natürlichen Lebensäußerungen von Kindern sind, als ortsüblich und sozialadäquat zu werten (vgl. BVerwG U. v. 12.12.1991 - 4 C 5/88 - BauR 1992, 338; NdsOVG, B. v. 29.6.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199; VGH BW, B. v. 3.3.2008 - 8 S 2165/07 - DVBl 2008, 1001). - VGH Bayern, 21.01.2009 - 9 CS 08.1330
Nachbarklage; Grenzgebäude; Klagebefugnis; Wohnungseigentümer; Abstandsfläche …
Auszug aus VG München, 22.06.2015 - M 8 K 14.4864
Eine Verletzung von Sondereigentumsrechten durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen kommt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nur dann in Betracht, wenn die fragliche Wand des Bauvorhabens den Fenstern gegenüber liegt, die zur Wohnung des Sondereigentümers gehören (BayVGH vom 22.3.2010 - 15 CS 10.352 - juris, BayVGH B. v. 21.1.2009 - 9 CS 08.1330 - juris; BayVGH B. v. 11.2.2004 - 2 CS 04.18 - juris;… a.A. BayVGH vom 6.11.2008 - 14 ZB 08.2327 - juris, unter Hinweis auf BayVGH vom 12.9.2005, a. a. O.). - VGH Bayern, 06.11.2008 - 14 ZB 08.2327
Maßgeblicher Zeitpunkt für Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei …
Auszug aus VG München, 22.06.2015 - M 8 K 14.4864
Eine Verletzung von Sondereigentumsrechten durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen kommt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nur dann in Betracht, wenn die fragliche Wand des Bauvorhabens den Fenstern gegenüber liegt, die zur Wohnung des Sondereigentümers gehören (BayVGH vom 22.3.2010 - 15 CS 10.352 - juris, BayVGH B. v. 21.1.2009 - 9 CS 08.1330 - juris; BayVGH B. v. 11.2.2004 - 2 CS 04.18 - juris; a.A. BayVGH vom 6.11.2008 - 14 ZB 08.2327 - juris, unter Hinweis auf BayVGH vom 12.9.2005, a. a. O.). - VGH Bayern, 26.03.2003 - 8 ZB 02.2918
Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs; …
Auszug aus VG München, 22.06.2015 - M 8 K 14.4864
Nach diesen Maßgaben ist eine konkrete Beeinträchtigung des Sondereigentums des Klägers, die über das hinausginge, was die Eigentümergemeinschaft als solche für das Gemeinschaftseigentum geltend machen kann (vgl. BayVGH U. v. 26.3. 2003 - 8 ZB 02.2918 - BayVBl 2004, 50 = NVwZ 2004, 629) weder dargelegt noch erkennbar. - VGH Bayern, 26.02.2013 - 2 ZB 11.2793
Nachbarklage; kein Gebietserhaltungsanspruch; kein faktisches Mischgebiet; …
Auszug aus VG München, 22.06.2015 - M 8 K 14.4864
Es liegt vielmehr eine sog. Gemengelage vor, in der grundsätzlich kein Anspruch auf Erhaltung der Gebietsart besteht (vgl. BayVGH, B. v. 26.02.2013 - 2 ZB 11.2793 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 22.03.2010 - 15 CS 10.352
Beschwerde; Antragsbefugnis des Sondereigentümers; bauplanungsrechtlicher Begriff …
- VGH Bayern, 11.02.2004 - 2 CS 04.18
- VG München, 03.07.2023 - M 8 K 22.1738
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für "Flexi-Heim", ... Bebauungsplan Nr. ..., …
Eine (für Wohnheime) übliche Belegungsdichte (eine Überbelegung liegt erkennbar nicht vor, s.o.) begründet für sich genommen zudem keine bodenrechtlich relevanten Störungen, auch wenn sich Lebensrhythmus und Gewohnheiten der Untergebrachten von denen der Ortsansässigen abheben können (VG München, U.v. 22.6.2015 - M 8 K 14.4864 - BeckRS 2016, 41276 m.w.N.).